Im Bereich der Oberflächenbehandlung von Teilen für die Automobilindustrie spielt die Ökologie eine zunehmend wichtige Rolle. Das Unternehmen Automotive Painting Partners (APP) spezialisiert sich auf die kathodische Tauchlackierung (KTL) spezialisiert – eine Technologie, die für einen perfekten Korrosionsschutz von Metallteilen in der Automobilbranche sorgt. Dieses Verfahren ist technologisch anspruchsvoll und aus Sicht des Umweltschutzes unterliegt es einer strengen Kontrolle durch staatliche Behörden. Der Betrieb bei APP wird deshalb regelmäßig kontrolliert und ist zu umfassendem Reporting verpflichtet. Lesen Sie, welche Parameter eine Firma wie APP jedes Jahr erfüllen und nachweisen muss.
Kathodische Tauchlackierung unter strenger Umweltkontrolle
Betriebe, die chemische Vorbehandlungen, elektrochemische Verfahren oder Verbrennungsanlagen nutzen, unterliegen einer strengen umweltrechtlichen Regulierung. Sie sind verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten und ausgewählte Umweltparameter auf staatlich festgelegten Portalen offenzulegen. Vor allem Emissionen in die Luft, den Umgang mit Chemikalien und Abfällen sowie den Wasser- und Energieverbrauch. Ziel ist es, Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden und auch den Kunden zu schaffen – und natürlich negative Umweltauswirkungen möglichst zu verhindern.
Was alles müssen wir bei APP erfüllen, bevor wir den Betrieb starten?
Bei Automotive Painting Partners (APP) nehmen wir die Verantwortung für die Umwelt sehr ernst. Gesetzliche Auflagen und unser gesamter Umgang mit dem Thema Umweltschutz sind vollständig in unsere Produktions- und Unternehmensprozesse integriert. Es geht uns nicht nur um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen – alles, was wir tun, geschieht mit Rücksicht auf die Umwelt und zum Wohle der Region, in der wir tätig sind.
Ein Betrieb mit Auswirkungen auf die Umwelt, wie der unsere, unterliegt einem besonders strengen Genehmigungsverfahren durch staatliche Stellen. Die grundlegenden Rahmenbedingungen setzen das EIA-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie das IPPC-Regime (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). Ziel dieser Verfahren ist es, die Auswirkungen des Betriebs auf die Umwelt zu bewerten und sicherzustellen, dass diese langfristig tragbar und streng überwacht sind. Doch mit dem Erhalt dieser Genehmigungen ist es längst nicht getan.

Was müssen wir alles jährlich überwachen und melden?
Unsere Umweltpolitik verpflichtet uns klar zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes – umgesetzt durch Programme des Umweltmanagements. Welche Nachweise erbringen wir bei APP jedes Jahr?
Luft (Gesetz Nr. 86/2002 Slg.)
Wir überwachen folgende stationären Quellen der Luftverschmutzung:
- Chemische Kläranlage.
- Nachverbrennungsanlage: unterliegt einer autorisierten Messung einmal jährlich. Wir müssen die festgelegten Emissionsgrenzwerte für Gesamtkohlenstoff (TOC) und feststoffförmige Emissionen einhalten.
- Abluft aus den sauren Bädern der KTL-Vorbehandlung: hier gelten Grenzwerte für SO₂, H₂SO₄ und HCl – ebenfalls mit einer jährlichen Messpflicht.
- Verbrennungsquellen zur indirekten Beheizung der KTL-Anlage und der Trocknungsöfen: hier werden die Grenzwerte für NOₓ und CO überwacht – Messung alle drei Jahre.
- PKW und LKW: regelmäßige Messung der Emissionen und vorgeschriebene technische Überprüfung.
Abfälle (Gesetz Nr. 185/2001 Slg.)
- Führung eines laufenden und zusammenfassenden Abfallnachweises, einschließlich Meldungen und Übergabe der Abfälle an eine dazu berechtigte Person bzw. Organisation.
- Gefährliche Abfälle müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, wir müssen eine gültige Genehmigung zum Umgang mit ihnen besitzen und Nachweise über den Transport führen.
- Selbstverständlich betreiben wir auch die Trennung von kommunalem und betrieblichem Abfall sowie den Transport gefährlicher Stoffe gemäß ADR-Vorschriften.
Wasser (Gesetz Nr. 254/2001 Slg. und 274/2001 Slg.)
- Entnahme und Einleitung von Wasser in die Kanalisation.
- Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen.
- Messung von Abwässern aus der chemischen Kläranlage.
Weitere Umweltpflichten
- Integrierte Genehmigung: jeweils zum 31. 3. schicken wir einen elektronischen Bericht über die Erfüllung der Pflichten an das Regionale Amt.
- Wir führen jährliche Messungen der Grenzwerte gemäß IPPC durch sowie zweimal jährlich eine Kontrolle der Lüftungsanlagen.
- Erstellter und genehmigter Notfallplan.
- Vollständige Dokumentation über chemische Stoffe und Zubereitungen.
Zusätzlich findet jedes Jahr eine Überprüfung unseres Umweltmanagementsystems (EMS) statt, ebenso wie eine Bewertung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
APP: Umweltschutz, der nicht nur auf dem Papier steht
Alle Messergebnisse und Audits veröffentlichen wir fristgerecht auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Plattformen – etwa im Integrierten Schadstoffregister oder beim zuständigen Regionalamt. Über unsere umweltbezogenen Verfahren informieren wir offen, halten unsere Prozessstandards langfristig auf hohem Niveau und erfüllen auch die strengen Anforderungen der OEM-Standards weltweit führender Automobilhersteller. Dank eines konsequenten und transparenten Managementsystems sind wir ein stabiler und vertrauenswürdiger Partner für die Automobilindustrie.
Wir nehmen Nachhaltigkeit ernst – nicht nur in Worten, sondern auch in Daten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen zuverlässigen und verantwortungsvollen Partner für die Oberflächenbehandlung suchen.



